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Die inzwischen erfolgreich abgeschlossene Sanierung der Altstadt von Grünberg hat ein attraktives Fachwerksensemble freigelegt, das sich neben den anderen berühmten Fachwerkstädten Hessens gut behaupten kann.
Da dieser Erfolg u.a. durch eine sehr frühzeitig erlassene Gestaltungssatzung (von 1979) erreicht worden ist, sollte nach Abschluss der Sanierung geprüft werden, ob und in welcher Form die jetzt 30 Jahre alte Satzung weiterentwickelt werden muss und in welchem Umfang sie zukünftig auch für die Innenstadt II gelten soll.
Um diese beiden Fragen zu beantworten, wurden insgesamt sechs Grünberger Experten (Bauherren und Architekten) nach ihren Erfahrungen und Bewertungen befragt. Zusätzlich wurden fünf weitere Gestaltungssatzungen aus anderen Fachwerkstädten untersucht und mit der Grünberger Satzung verglichen. Im Ergebnis werden die inhaltlichen Ziele der alten Satzung bestätigt und nur in wenigen Punkten ergänzt. Die Gliederung wird neu geordnet und viele Einzelregelungen werden zusätzlich durch Abbildungen anschaulicher gemacht. Das Gebiet Innenstadt II wird in zwei Zonen aufgeteilt. Für die historische Anschlussbebauung werden die gleichen Regeln verbindlich gemacht wie für die Altstadt. Für den übrigen Teil der Innenstadt II wird der Akzent in Richtung auf eine Erhaltung des Villen-Gebietscharakters verschoben.
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